Antragsteller

Arbeitsgruppenleiter aus zwei Institutionen aus Europa, davon einer aus Deutschland (Universität, Fachhochschule, Max-Planck-Institut, Helmholtz-Institut o. ä.) mit einem Kooperationsprojekt.

Förderung

Gefördert wird jeweils ein Besuch der Arbeitsgruppenleiter mit bis zu 3 weiteren Vertretern einer Institution beim Kooperationspartner innerhalb von 12 Monaten. Die weiteren Teilnehmer sollten möglichst jüngere Mitarbeiter der Arbeitsgruppe des Antragstellers sein (Doktoranden, Post-Docs).

 

Neben persönlichen Gesprächen soll je ein Minisymposium an der jeweiligen Institution vor Ort, offen für Studenten und Mitarbeiter anderer Arbeitsgruppen, organisiert werden.

 

Gefördert wird die Mobilität von bis zu 4 Teilnehmern pro Institution, d.h. Antragsteller plus bis zu 3 Mitarbeiter (Doktoranden, Post-Docs).

Reisekostenpauschale:
Deutschland: 150 € pro Person
Europa: 300 € pro Person

Übernachtungspauschale:
Deutschland/Europa: 130 € pro Person (für max. 3 Nächte)

Unterstützung der Minisymposien:
pauschal: 500 € pro Minisymposium
(bspw. für Coffee Break, Speakers‘ Dinner)

Zusätzliche Fördergelder, bspw. für Verbrauchsmittel, Versicherungen jeglicher Art etc., werden nicht vergeben.

Voraussetzungen

Wissenschaft und Forschung zur Klärung der Bedeutung der Protease-Systeme – vor allem bei bösartigen Erkrankungen – und damit kommunizierender biologischer Faktoren und Mechanismen.

Zeitfenster

Eine Evaluierung des Antrags durch die HENNER-GRAEFF Stiftung wird innerhalb von 2 Monaten angestrebt. Bei positivem Votum muss die Mobilitätsunterstützung innerhalb von 12 Monaten – mit einem Abstand von mindestens 4 Monaten zwischen den Besuchen – abgerufen werden. Zwei Monate nach Ende der Mobilitätsunterstützung ist ein Abschlussbericht vorzulegen, der

die gewonnenen wissenschaftlichen Daten der einzelnen Teilnehmer an den Besuchen am Gastinstitut,

das Programm der Minisymposien mit Titeln und Sprechern, 

eine Beschreibung weiterer Aktivitäten vor Ort sowie 

eine kurze projektbezogene Zusammenfassung zum Fortgang der Kooperation zwischen den beiden Institutionen enthalten soll.

Antragstellung


Allgemeine Angaben


Antragsteller – Institution 1
(Name, Titel; Funktion; Geburtsdatum; Staatsangehörigkeit; Heimatinstitution (inkl. E-Mail und Telefon); private Anschrift des Antragstellers

Antragsteller – Institution 2
(Name, Titel; Funktion; Geburtsdatum; Staatsangehörigkeit; Heimatinstitution (inkl. E-Mail und Telefon); private Anschrift des Antragstellers

Namen und Funktionen der weiteren Teilnehmer;
Dauer des Aufenthalts (bis zu 3 Nächte)
mit Angabe, wann die Aufenthalte geplant sind.

Projekttitel der Kooperation

Projektzusammenfassung/Begründung des Forschungsaufenthalts
(max. 200 Wörter)

Beschreibung der Kooperation und der geplanten Maßnahmen im Rahmen der Mobilitätsunterstützung („Abstract“, max. 200 Wörter)

Unterschriften der Antragsteller

Anlagen

Tabellarische Lebensläufe aller Teilnehmer (inkl. Publikationen, falls vorhanden)

Angaben zur Drittmittelförderung, falls das Kooperationsprojekt durch Drittmittel unterstützt wird: Drittmittelgeber, Titel des Projektes, Förderumfang und -dauer.